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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld
Am hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (BT-Drucks. 20/688) in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/734) in 2./3. Lesung beschlossen. Danach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - bis zum verlängert.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Da die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung am ausläuft, hat der Bundestag dem Beschluss des Kabinetts (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.2.2022) zugestimmt, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum weiter gelten sollen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
Einkommen aus während der ...