Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung
Leitsatz
1. Für inländische Versicherungsbetriebsstätten ist neben der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode auch die Mindestkapitalausstattungsmethode
für die Zuordnung von Dotationskapital von Bedeutung, da sie die Untergrenze für die rechnerische Ausstattung mit Dotationskapital
festlegt.
2. Die im Rahmen des § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG vorzunehmende Funktions- und Risikoanalyse, mit der die Gestalt und die Funktion
der Betriebsstätte als fiktiv eigenständiges und unabhängiges Unternehmen bestimmt werden soll, bietet die Grundlage für die
Art der Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem ausländischen Unternehmen.
3. Bei Anwendung der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsbetriebsstätten gemäß § 25 Abs. 1 BSGaV und
§ 25 Abs. 2 BsGaV dürfen auch Schwankungsrückstellungen berücksichtigt werden. Hingegen sind Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen.
4. Das Mindesteigenkapital, das ein selbständiges Versicherungsunternehmen in der Situation der Versicherungsbetriebsstätte
im Inland versicherungsaufsichtsrechtlich ausweisen müsste, darf durch die inländische Versicherungsbetriebsstätte nicht unterschritten
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GmbH-StB 2022 S. 219 Nr. 7 IStR 2022 S. 436 Nr. 12 IStR 2024 S. 862 Nr. 21 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 491 EAAAI-04558
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