Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung als
Nachlassverbindlichkeit – Grundschuldablösung als Rechtsfolge der
Ausübung einer Kaufoption nach Eintritt des Erbfalls
Leitsatz
Wird eine vom Erblasser einem Dritten eingeräumte Kaufoption für ein Erbbaurecht nach Eintritt des Erbfalls mit der Rechtsfolge
ausgeübt, dass aufgrund der Ablösung einer das Erbbaurecht belastenden Grundschuld vom Erben eine Vorfälligkeitsentschädigung
gezahlt werden muss, kann diese von der Optionsausübung abhängige und daher zum Besteuerungszeitpunkt weder rechtlich noch
wirtschaftlich feststehende Belastung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 8 Nr. 45 DStRE 2022 S. 1435 Nr. 23 EFG 2022 S. 340 Nr. 5 ErbStB 2022 S. 99 Nr. 4 UVR 2022 S. 135 Nr. 5 XAAAI-04543
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