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Compliance im Lichte des Richtlinienentwurfs zur Mindestbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 134Im Mittelpunkt der steuerlichen Compliance zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung steht der sog. top-up tax information return (die Ergänzungssteuer-Erklärung). Hierbei handelt es sich um eine Art Feststellungserklärung über konzernweite Besteuerungsgrundlagen, die im Grundsatz von jeder Konzerngesellschaft einzureichen ist (EU-Kommission, Richtlinienentwurf v. - COM(2021) 823 final).
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I. Der top-up tax information return
[i]Es entsteht eine komplexe internationale „Feststellungserklärung“Die EU-Kommission sieht als wesentliche verfahrensrechtliche Grundlage für die Anwendung der Vorschriften einen top-up tax information return vor, in dem umfangreiche Angaben zum Konzern und insbesondere auch der Effektivsteuersatz für jede Jurisdiktion und die top-up tax für jede Gesellschaft anzugeben ist. Die Verfahrensregelungen enthält insbesondere Art. 42 RL-E. Der Entwurf hierzu erscheint recht kurz. Doch entzieht sich die Richtlinie der Benennung der konkreten Daten, indem derzeit schlicht von den „erforderlichen Informationen“ gesprochen wird. Konkret sollen ca. 80 Datenpunkte erhoben und in die Berechnungen einbezogen werden müssen.
[i]Einführung ist bereits für 2023 geplantDiese „Feststellungserklärung“ ...