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Compliance im Lichte des Richtlinienentwurfs zur Mindestbesteuerung
Überblick über die geplanten Erklärungspflichten und Sanktionsmechanismen
[i]EU-Kommission, Richtlinienentwurf v. 22.12.2021 (deutsche Übersetzung) unter https://go.nwb.de/9xhkhDie globale Mindestbesteuerung wirft ihren Schatten voraus. Nur zwei Tage nach der Veröffentlichung der sog. Model Rules des OECD Inclusive Framework hat die EU-Kommission am einen entsprechenden Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Obwohl sich dieser Vorschlag deutlich an den Model Rules orientiert, ergeben sich verschiedene Abweichungen, die wohl insbesondere der Wahrung der europäischen Grundfreiheiten geschuldet sind. Beide Regelwerke sehen überdies erste Eckpfeiler einer verfahrensrechtlichen Umsetzung vor. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Ergänzungssteuer-Erklärung, die hierbei im Mittelpunkt steht und als Grundlage für die Erhebung der Zusatzsteuern dienen soll.
Im Mittelpunkt der globalen Mindestbesteuerung soll zukünftig eine Art Feststellungserklärung (top-up tax information return) stehen, der als Grundlage für die Besteuerung in den jeweiligen Jurisdiktionen dienen soll, in denen Konzerngesellschaften ansässig sind.
Die Wahl der Abgabejurisdiktion wirft neben verfahrensrechtlichen auch materiell-rechtliche Fragen auf, da hiermit in Teilen eine Wahl des materiellen Rechts einhergehen könnte.
Der Sanktionsmechanismus sieht als Strafzahlung 5 % des Unternehmensumsatzes vor.