Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für Diätverpflegung
(1) Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei Krankheitskosten begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet werden. (2) Das Abzugsverbot für Aufwendungen für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß (Bezug: § 33 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 EStG; Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG).
Nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG können Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm gilt dies ausnahmslos und auch für Sonderdiäten, die – wie z. B. wie im Urteilsfall bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) – eine medikamentöse Behandlung ersetzen, so der BFH. Die Diätverp...