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Entwurf für ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf für ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet. Mit dem Vorhaben sollen Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiterhin unterstützt werden. Die wesentlichen Maßnahmen:
Vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Krankenhäusern – tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt.
Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum ver...