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Einkommensteuer | Keine Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren geplant (hib)
Bei Einkünften ausschließlich aus
nichtselbständiger Arbeit ist in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe
einer Einkommensteuererklärung besteht, die Einkommensteuer durch den
Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgegolten. Dies erklärt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/661) auf eine
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drucks.
20/561).
Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren sind nach Angaben der Bundesregierung nicht vorgesehen. Um eine möglicherweise zu viel abgeführte Lohn- und Einkommensteuer erstattet zu bekommen, könnten Steuerpflichtige einen freiwilligen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 67/2022 (RD)