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Umsatzsteuer | EuGH: Vorsteuerabzug aus der Leistung eines Ist-Versteuerers erst bei Zahlung zulässig
Ein Unternehmer kann die Vorsteuer aus der Leistung und Rechnung eines Ist-Versteuerers i. S. von § 20 UStG nach dem EuGH erst dann geltend machen, wenn er die Rechnung bezahlt. Der Vorsteuerabzug ist nämlich an den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer geknüpft, und beim leistenden Ist-Versteuerer entsteht die Umsatzsteuer erst mit der Zahlung.
Das [i]Vorsteuerabzug knüpft an Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer andeutsche Umsatzsteuerrecht, das den Vorsteuerabzug bereits mit der Ausführung der Leistung und dem Erhalt der Rechnung zulässt, verstößt gegen Art. 167 MwStSystRL: Danach entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch des Finanzamts auf die abziehbare Steuer entsteht, also die Umsatzsteuer.
Im [i]Mieten wurden erst Jahre später gezahlt Streitfall ging es um eine umsatzsteuerpflichtige Grundstücksgemeinschaft, die ein Grundstück angemietet hatte. Der Vermieter versteuerte nach vereinnahmte...