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Steuerrecht | BFH ändert seine Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung
Die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung ist bei einer Beherrschungsidentität zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen zu bejahen, die dadurch begründet werden kann, dass die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft an der Besitz-Personengesellschaft lediglich mittelbar über eine GmbH beteiligt sind. Der BFH ändert damit seine Rechtsprechung, weil für die Beherrschung der Besitz-Personengesellschaft nunmehr auch eine mittelbare Beteiligung über eine GmbH genügen kann; die zwischengeschaltete GmbH führt also nicht zu einem Durchgriffsverbot.
Im [i]Beteiligung an der Besitz-KG bestand auch mittelbar über eine GmbHStreitfall war jeweils dieselbe Person bzw. – nach deren Tod – dieselbe Personengruppe sowohl an der Besitz-KG als auch an der Betriebs-KG über eine GmbH mehrheitlich beteiligt:
An der Besitz-KG waren A zu 50,7 %, w...