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Gesetzgebung | Strafschärfung für Cum-Ex (FinMin NRW)
Das Land NRW will einen Gesetzentwurf zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung in den Bundesrat einbringen. Durch eine Änderung der AO soll insbesondere eine bessere Verfolgung sowie eine härtere Sanktionierung von Straftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex Gestaltungen ermöglicht werden.
Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage begründet die bandenmäßige Hinterziehung von Kapitalertragsteuern, bei denen es in den Cum-Ex-Verfahren geht, keinen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung. Das Land NRW hatte im Jahr 2020 einen Antrag zur Änderung der AO in den Bundesrat eingebracht, um die Beschränkung dieser Strafschärfung auf bandenmäßig begangene Delikte im Bereich Umsatz- und Verbrauchssteuern aufzuheben. Dieser Antrag fand im Bundesrat eine Mehrh...