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Einkommensteuer | Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften (FG)
Wird ein
Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein
für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den
Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen
(; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Die Kläger nahmen im Jahr 2004 ein Wohnungsbaudarlehen bei einer Bank auf und erbrachten zehn Jahre lang Zins- und Tilgungsleistungen i.H. von insgesamt ca. 110.000 €. Im Jahr 2015 widerriefen sie den Darlehensvertrag unter Verweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Daraufhin verklagten die Kläger die Bank auf Zahlung eines Betrages i.H. von ca. 77.000 €, den sie aus der Differenz zwischen der an die Bank geleisteten Zahlungen und des Rückzahlungsans...