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Einfuhrumsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Insolvenzanfechtung (FG)
Der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird (; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 7/22).
Hintergrund: Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist ein Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer u.a. dann zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden ist.
Sachverhalt: Die Klägerin, eine AG, ist eine operativ tätige Holdinggesellschaft. Für die Monate Januar und Februar 2019 entrichtete sie die ihr gegenüber vom Hauptzollamt festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer und zog diese in gleicher Höhe als Vorsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Im April 2019 wurde über das Vermögen der Kläge...