Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2022
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14. Ermittlung der Anschaffungskosten
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 19 | 63,16 % | 6,0 - 20,0 |
NRW | 29 | ca. 50 % | ca. 10,0 |
Die Anschaffungskosten haben im Rahmen der Zugangsbewertung eine zentrale Bedeutung. So sind für die Handelsbilanz gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Abs. 3 bis 5, anzusetzen. Für die Steuerbilanz sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, (…) anzusetzen. Auch andere als die in Nr. 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen.
Zum anderen ist die Ermittlung der Anschaffungskosten auch für die Folgebewertung von elementarer Bedeutung, denn die Anschaffungskosten sind bei abnutzbaren Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern die Bemessungs...