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Umsatzsteuer | Bäckereiumsätze in Vorkassenzonen eines Supermarktes
Der Verkauf von Speisen zum Verzehr vor Ort in einer sog. Vorkassenzone eines Supermarkts stellt jedenfalls dann eine sonstige Leistung dar, wenn die Speisen auf Mehrweggeschirr ausgegeben werden, das zurückgenommen und gereinigt wird und außerdem Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Diese sonstige Leistung unterlag vor dem Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz.
[i]Bäckereiverkauf mit Zurverfügungstellung von Tischen und Geschirr sowie anschließender ReinigungDie Klägerin, eine Bäckerei, betrieb 71 Konditoreien und Cafés in sog. Vorkassenzonen von Supermärkten, außerdem 13 Filialen in Ladengeschäften. Sie stellte den Kunden Tische und Bestuhlung bereit, wobei sich Tische und Stühle überwiegend innerhalb dieser Filialen, ganz vereinzelt aber auch zusätzlich im Freien befanden. Die Ausgabe der Waren erfolgte direkt am Verkaufstresen. Das Abräumen der Tische oblag den Ku...