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Online-Nachricht - Montag, 14.02.2022

Gesetzgebung | Reformvorschläge zur Verzinsung (DStV)

Bis Ende Juli 2022 muss die neue Regelung zur Vollverzinsung (§§ 233a, 238 AO) für die Verzinsungszeiträume ab 2019 stehen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) nimmt hierzu Stellung.

Hintergrund: In Folge der Finanzkrise 2008 hatte sich ein strukturelles Niedrigzinsniveau entwickelt. Insofern ist ein monatlicher Zins von 0,5 % evident realitätsfern, um potenziell erzielbare Liquiditätsvorteile auszugleichen (vgl. ; siehe hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 18.8.2021).

Der DStV schlägt vor:

  • Die Verzinsung soll sich zugunsten wie zulasten dynamisch an den Basiszinssatz nach § 247 BGB anpassen. Die halbjährliche Aktualisierung des Basiszinssatzes darf jedoch aus Gründen der Praxistauglichkeit nicht zu einer halbjährlichen Zinsan...

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