Sonderregelung zum Wohnsitzbegriff
für Bedienstete der Europäischen Union nach Art. 343 AEUV und dem
in Bezug genommenen Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen
der Europäischen Union vom
- hier Art. 13
Leitsatz
Die in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls über die Vorrechte
und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehene Wohnsitzfiktion
setzt voraus, dass die Verlegung des tatsächlichen Wohnsitzes aus
einem Mitgliedstaat der Union in das Hoheitsgebiet eines anderen
Mitgliedstaates der Union allein im Zeitpunkt des Dienstantritts
ausschließlich zur Ausübung der Amtstätigkeit im Dienst der Union
erfolgt. Eine Veränderung der Motivation für die Wohnsitznahme ist
hierauf ohne Auswirkung, solange der Beamte oder sonstige Bedienstete
im Dienst der Union beschäftigt bleibt und der neue Wohnsitz im Hoheitsgebiet
der Union einen räumlichen Bezug zu seiner Tätigkeitsstätte hat.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 28 DStRE 2022 S. 961 Nr. 16 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2022 S. 292 JAAAI-04082
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