Gewerbliche Infizierung
einer freiberuflichen Partnerschaft - hier: Zahnärzte
Leitsatz
Werden in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft
Organisation-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben derart auf einen
der Mitunternehmer konzentriert, dass dieser nahezu keinerlei zahnärztlichen
Beratungs- oder Behandlungsleistungen mehr unmittelbar an Patienten
erbringt, so erfüllt dies nicht mehr die Anforderungen der selbständig ausgeübten
Tätigkeit als Zahnarzt und infiziert die Einkünfte der gesamten
Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 11 DStRE 2022 S. 331 Nr. 6 EStB 2022 S. 275 Nr. 7 KÖSDI 2022 S. 27716 Nr. 5 ZAAAI-04081
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