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Abgrenzung von Geschenkaufwendungen und Marketingkosten
Die Abgrenzung von ertragsteuerlich nicht abziehbaren Geschenkaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) zu abziehbaren Vertriebs- oder Marketingkosten stellt sich in der Praxis häufig als nicht ganz problemlos dar. Es klingt zwar auf den ersten Blick recht einleuchtend und konkret, wenn als Geschenke unentgeltliche Zuwendungen angesehen werden, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht sind und auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Leistungen stehen. Führt man sich aber vor Augen, daß Zugaben an der Ladentheke zu bestimmten Anlässen oder Schmiergelder bzw. Bestechungsgelder (unter bestimmten Bedingungen) aufgrund des engen Zusammenhangs mit einer Leistung des Zuwendungsempfängers nicht als Geschenke einzustufen sind, aber bei allgemeinen Zuwendungen an potentielle Kunden ohne einen engen zeitlichen Bezug zu einer Gegenleistung der Geschenkbegriff bejaht wird, so wird die Tragweite und Abgrenzungsproblematik in Ansätzen verdeutlicht. Beide Fälle würden sicherlich im wirtschaftlichen Sinn gleichermaßen als Marketing-Maßnahme anzusehen sein. Sie werden jedoch ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt.
Der BFH hatte kürzlich ü...