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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 18 | Umsatzsteuer: Leistungen einer Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen sind steuerfrei

Leistungen einer selbständigen Hygienefachkraft fallen zwar nicht unter eine nationale Befreiungsvorschrift des deutschen UStG. Da Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist, können sich Steuerpflichtige aber unmittelbar auf das EU-Recht berufen. Steuerfrei sind danach eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen. Diese Voraussetzung ist laut FG Münster bei Hygieneleistungen erfüllt.

Das FG Münster hat kürzlich entschieden: Leistungen einer selbständigen Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen sind nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie umsatzsteuerfrei.

Die Richter aus Deutschlands Fahrrad-Hauptstadt sind zu dem Ergebnis gelangt: Die im Streitfall erbrachten Leistungen des ausgebildeten Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene fallen zwar nicht unter eine nationale Befreiungsvorschrift des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Der Kläger könne sich aber unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berufen.

Danach sind eng mit der Betreuung oder Pflege hilfebedürftiger Personen verbundene Leistungen steuerfrei. Diese Voraussetzung sei bei Hygieneleistungen erfüllt. Gerade in Alten- und Pflegeheimen sei die Einhaltung hygienischer Anforderungen unerlässlich. D...