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Track 16 | Gewerbesteuer: Keine Befreiung von Behandlungen während der Praxis-Ausbildung von Psychotherapeuten
Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unmittelbar i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten. Die vom Ausbildungsinstitut gegenüber den Krankenkassen abgerechneten Leistungen unterliegen also der Gewerbesteuer.
Eine Erwähnung wert ist auch eine aktuelle Entscheidung zur Gewerbesteuer.
Nach § 3 Nr. 13 GewStG sind bestimmte private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen.
In unserer Februar-Ausgabe 2021 hatten wir Ihnen ein Urteil des FG Bremen vorgestellt. Es ging um die Frage: Fallen unter diese Steuerbefreiung auch die Erlöse aus der Behandlung von Patienten durch Auszubildende, die ein Institut im Rahmen der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten erzielt?
Das FG Bremen hatte dies bejaht. Insbesondere, weil die Praxisausbildung zwingender Bestandteil der Ausbildungsordnung sei. Es überwiege daher der Ausbildungszweck de...