§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Mit Rundverfügung vom - S0622/ S 2177/ S 7102 A - St 53 3/St 31 1/St 44 1 - wurde im Hinblick auf noch beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren auf die Möglichkeit des Ruhens von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 AO hingewiesen.
Der - entschieden, dass die sog. 1%-Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Das die gegen die vom Bundesfinanzhof als unbegründet zurückgewiesene Revision - III R 14/99 - eingelegte Verfassungsbeschwerde - 2 BvR 434/01 - nicht zur Entscheidung angenommen.
Die OFD bittet daher, die im Hinblick auf diese Verfahren ruhenden Einspruchsverfahren nunmehr fortzusetzen.
OFD Koblenz v. - S 2177 A
Fundstelle(n):
ZAAAA-81318