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EU-Beitreibungsrichtlinie
I. Hintergrund
Die Steuerbehörden bzw. Vollstreckungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sind nicht von sich aus imstande, ihre Steueransprüche außerhalb ihres Hoheitsbereichs durchzusetzen oder im Auftrag ausländischer Behörden im Inland Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Die EU-Beitreibungsrichtlinie ist seit dem in Kraft und regelt die zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Vollstreckungshilfe). In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. in nationales Recht umgesetzt.
Sie ergänzt die EU-Amtshilferichtlinie, die die zwischenstaatliche Amtshilfe im Rahmen des steuerlichen Festsetzungsverfahrens einschließlich des Ermittlungsverfahrens ermöglicht.
II. Zweck
Die Beitreibungsrichtlinie dient im Wesentlichen der Vollstreckung, also der Geltendmachung des Steueranspruchs seitens der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten. So werden zum einen die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten wahrgenommen. Zum anderen dient die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten – insbesondere bei der Vollstreckung – dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts.
III. Wesentliche Inhalte
Die Beitreibungsrichtlinie...