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Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten bei Auflösung einer KG (FG)
Stellen die einer der insolventen Kapitalgesellschaft gewährten selbstschuldnerischen Gesellschafterbürgschaften für die Aufnahme von Fremddarlehen keine eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen dar, so ist der Ausfall der auf den Gesellschafter übergegangenen Regressforderungen, die aus den Zahlungen auf diese Bürgschaften resultieren, als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 2/22).
Sachverhalt: Der Kläger war mit 50 % am Stammkapital einer, zusammen mit seinem Bruder gegründeten, GmbH beteiligt. In den ersten Jahren nach Gesellschaftsgründung wurden verschiedene Bankdarlehen der GmbH durch selbstschuldnerische Bürgschaften des Klägers besichert. Nachdem über das Ve...