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AEBewGrSt A 261.4 (Zu § 261 BewG)

Zu § 261 BewG

A 261.4 Mitwirkungspflichten des Erbbauverpflichteten

Wegen der Mitwirkung des Erbbauverpflichteten bei den Erklärungs- und Anzeigepflichten siehe A 228 Absatz 3 Sätze 1 bis 3.

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JAAAI-03875

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