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Lexikon - Stand: 27.03.2023

Kennzeichen (Hallmarks) nach DAC6

Thorsten Wagemann

I. Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

In der EU wurde durch die am veröffentlichte DAC6 (Richtlinie (EU) 2018/822) zur Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU) ein verpflichtender automatischer Informationsaustausch für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen konstituiert. In Deutschland fanden die entsprechenden Regelungen in den §§ 138d138k AO ihre Umsetzung.

Grundsätzlich müssen Meldungen per elektronischem Datensatz ab dem an das BZSt erfolgen, wenn der erste Schritt für die Steuergestaltung nach dem umgesetzt wurde. Die Meldepflicht für die Steuergestaltungen kann sowohl den Steuerpflichtigen selbst als auch sog. Intermediäre (Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Banken, die entsprechende Gestaltungen anbieten bzw. umsetzen) treffen.

Bei diesen grenzüberschreitenden Gestaltungen müssen bestimmte Merkmale (sog. Hallmarks) für eine Meldepflicht erfüllt sein. Nach § 138d Abs. 3 Satz 4 AO kann das BMF außerdem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Fallgruppen benennen kann, die nicht anzeigepflichtig sind (sog. Whitelist).

II. Der Main benefit-Test

Im Rahmen der deutschen Umsetzung der DAC6 verweist § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchs...