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Umsatzsteuer | Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung durch einen Ist-Versteuerer (EuGH)
Art. 167 MwStSystRL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn der Steueranspruch gegen den Lieferer oder Dienstleistungserbringer nach einer nationalen Abweichung gemäß Art. 66 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL in der durch die Richtlinie 2010/45 geänderten Fassung erst bei Vereinnahmung des Entgelts entsteht und dieses noch nicht gezahlt worden ist ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob der Vorsteueranspruch des Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bereits mit der Ausführung der Leistung oder erst mit der Entrichtung des Entgelts entsteht, wenn der Leistungserbringer ein Ist-Versteuerer nach ist, der die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet.