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Tarifvertrag | BMAS veröffentlicht Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge
Tarifnormen können durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz, durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich angeordnet werden. Dann sind auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein auf den Rechtsstand aktualisiertes und nach Branchen geordnetes Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge unter www.bmas.de -> Arbeit -> Arbeitsrecht -> Tarifverträge -> Allgemeinverbindliche Tarifverträge veröffentlicht.