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Umzugskosten im Steuerrecht
Ein Wechsel der Arbeitsstelle bzw. die Aufnahme der ersten Arbeitsstelle ist noch immer ein häufiger Grund für einen Umzug dar. Die Kosten hierfür sind nicht zu unterschätzen. Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören auch Umzugskosten. Falls diese jedoch nicht ausschließlich beruflich veranlasst sind, besteht die Möglichkeit, diese als Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 2 EStG anzusetzen. Der folgende Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Aufwendungen für einen Umzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Umzugskosten als Werbungskosten und Erstattungen durch den Arbeitgeber
Grundsätzlich gehören Umzugskosten und die Kosten für die eigene Wohnung gem. § 12 EStG zu den Kosten der privaten Lebensführung. Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn die Aufwendungen beruflich veranlasst sind. In diesem Fall besteht gem. § 3 Nr. 16 EStG für Arbeitgeber die Möglichkeit, seinem Arbeitnehmer Umzugskosten soweit steuerfrei zu erstatten, als die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschritten werden. Die steuerfreie Erstattung ist auf den Betrag begrenzt, den ein Bundesbeamter nach dem Bundesumzugskostengesetz als höchstmögliche Umzugskostenvergütun...