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Die gestreckte Abschlussprüfung (I)
Am werden die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement den 1. Teil ihrer Abschlussprüfung schreiben. Zum ersten Mal wird dann die Prüfung gemäß der neuen Ausbildungsverordnung von 2020 in Form einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt werden. Dieser Beitrag informiert über wichtige Regelungen und bietet Ihnen authentische Aufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung bezieht sich auf die Lernfelder 1, 2, 3 und 5 des Rahmenlehrplans sowie die Inhalte der ersten 15 Ausbildungsmonate lt. Ausbildungsrahmenplan.
Neuerungen bei der Prüfung
Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufs im Groß- und Außenhandel wurde auch die Prüfungsstruktur neu geregelt. Die alte Zwischenprüfung entfällt vollständig. Es wird nun nur noch in Form einer sog. „gestreckten Abschlussprüfung“ geprüft, d. h. einer Abschlussprüfung, die aus zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen besteht (§ 6 Abs. 1 Ausbildungsordnung).
Der 1. Teil der Abschlussprüfung findet laut Ausbildungsverordnung (AO) „im vierten Ausbildungshalbjahr“ statt (§ 6 Abs. 2 AO). Den konkreten Zeitpunkt bestimmt die IHK. In diesem Jahr ist der Prüfungstermin am Mittwoch, . Die Prüfung dauert 90 Minuten (§ 8 Abs. 4 AO). In ...