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Kurzfassung zum Aufsatz von Romanowski, LGDD 2/2022

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Jörg Romanowski

Der „gelbe Schein“ wird abgelöst. Seit Januar 2022 ersetzt ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform. Mit dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (BEG III, BGBl 2019 I S. 1746) und dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB IV-ÄndG, BGBl 2020 I S. 1248) wurde eine gesetzliche Grundlage für den elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Arbeitgeber bei den Krankenkassen geschaffen. Das Ziel ist, dass Arbeitgeber zukünftig digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden. Für die privat Krankenversicherten ändert sich also vorerst diesbezüglich nichts – hier verbleibt es bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das aktuelle Verfahren hinsichtlich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).

Zeitplan für die Umsetzung

Folgender Zeitplan ist für die Umsetzung des eAU-Verfahrens vorgesehen:

Seit dem ist die Übermittlung der eAU durch die Arztpraxen an die Krankenkassen Pflicht. Ab dem

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