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Berufsrecht | Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert
Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche () und des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes () kam es zu Änderungen des § 261 StGB (Geldwäsche) und zu Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG).
Die WPK hat nun ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Eine ergänzende Version im Änderungsmodus soll helfen, die Neuerungen nachzuvollziehen.
Die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GWG hat die WPK auf ihrer Homepage veröffentlicht
Quelle: WPK online, Meldung v. (il)