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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 334/19 EFG 2021 S. 938 Nr. 11

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, BGB § 1922

Zurechnung der Erträge aus fremdnütziger Vermögensverwaltung

Leitsatz

Erzielt der Steuerpflichtige Kapitalerträge aus der Verwaltung von Kapitalvermögen seines Bruders (fremdnützige Vermögensverwaltung), sind ihm die Einkünfte ab dem Zeitpunkt zuzurechnen, zu dem er infolge des Todes des Bruders dessen Gesamtrechtsnachfolger wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 938 Nr. 11
EStB 2021 S. 444 Nr. 10
WAAAI-03502

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