Stipendiatszahlungen zur Unterhaltssicherung während eines Medizinstudiums als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Leitsatz
Stipendiatszahlungen zur Unterhaltssicherung während eines Medizinstudiums führen zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit,
wenn nach dem Vertrag über die Studienbeihilfe bereits während des Studiums eine Eingliederung des Stipendiaten in den Betrieb
des Förderers angelegt ist, der Förderer das Recht hat, den Einsatzbereich des Stipendiaten als Weiterbildungsarzt zu bestimmen
und ein konkreter Veranlassungszusammenhang des Stipendiums mit einer Entlohnung der künftig vorgesehenen Beschäftigung als
Arzt auf einer Weiterbildungsstelle begründet worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 8 Nr. 51 EFG 2022 S. 316 Nr. 5 LAAAI-03494
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