Editorielle Begutachtung wissenschaftlicher Beiträge zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften als gemeinnützige Tätigkeit
Leitsatz
1. Die im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbrachte editorielle Begutachtung wissenschaftlicher Beiträge zur
Veröffentlichung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften stellt keine ausschließliche, unmittelbare und selbstlose Förderung
gemeinnütziger (wissenschaftlicher) Zwecke dar.
2. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn es sich bei der Unterhaltung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs um die einzige
Tätigkeit der Gesellschaft handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1513 Nr. 18 HAAAI-03491
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