Insolvenz einer Kapitalgesellschaft: Verlust aus Kapitalvermögen
– Abgrenzung zum Auflösungsverlust aus Beteiligung – Ausfall
von Regressforderungen aus selbstschuldnerischen
Gesellschafterbürgschaften – Einkünfteerzielungsabsicht bei
Forderungsübergang
Leitsatz
1. Stellen die einer der insolventen Kapitalgesellschaft gewährten selbstschuldnerischen Gesellschafterbürgschaften für die
Aufnahme von Fremddarlehen keine eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen dar, so ist der Ausfall der auf den Gesellschafter
übergegangenen Regressforderungen, die aus den Zahlungen auf diese Bürgschaften resultieren, als Verlust aus Kapitalvermögen
zu berücksichtigen.
2. Die Einkünfteerzielungsabsicht des bürgenden Gesellschafters aus der Regressforderung ist aus der Sicht des Zeitpunkts
der Übernahme der Bürgschaft zu beurteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2022 S. 837 DStZ 2022 S. 175 Nr. 6 EFG 2022 S. 394 Nr. 6 EStB 2022 S. 276 Nr. 7 GmbH-StB 2022 S. 118 Nr. 4 KoR 2022 S. 147 Nr. 3 YAAAI-03481
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