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Umsatzsteuer | Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln (EuGH)
Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH in Bezug auf den anzuwendenden Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln geurteilt ( C‑515/20).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beteiligten streiten um die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für zum Heizen bestimmte Holzhackschnitzel (sog. Industrie -und Waldhackschnitzel). Nach Auffassung des BFH kommt eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach nationalem Recht (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 48 der Anlage 2 zum UStG) nicht in Betracht.
Vor dem Hintergrund, dass die Holzhackschnitzel im Streitfall ausschließlich zur Verwendung als Brennmaterial bestimmt sind und damit mit anderen Formen von Holz in Wettbewerb stehen, die - wie Brennscheite und zu Pellets oder Briketts gepresste Sägespäne - übli...