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Steuerrisiken bei Wegzug in die USA
Doppelbesteuerungsrisiko aufgrund methodischer Unterschiede in beiden Staaten
Allzu leicht werden steuerliche Risiken verkannt, die mit einem Ortswechsel und der Aufnahme von Tätigkeiten in den USA verbunden sind. Das betrifft nicht nur Mittelständler (zumal bei US-Private-Equity Funding), sondern zunehmend auch deutsche Start-up-Unternehmer. Diese Risiken sind einerseits im US-Steuerrecht begründet, andererseits aber auch im deutschen Steuerrecht und in einer nicht aufeinander abgestimmten Besteuerung. Materialisieren sich diese Risiken, kann es nicht nur zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen, sondern dies kann auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände erfüllen. Vor diesem Hintergrund sollen hier insbesondere wegen der Neuregelung der deutschen Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG einige Grundprinzipien dargestellt werden.
Die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit einer Person sowie die unterschiedlichen Konzepte der Vermeidung der Doppelbesteuerung erfordern ein hohes Maß an Compliance-Pflichten, um auch etwaige inkriminierende und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, insbesondere wenn sie auf einer Fiktion basieren, kann immer noch zu Doppelbesteuerung führen, auch wenn dies mit der Änderung des § 6 AStG in gewissem Maße eingedämmt werden kann.
Die Aufteilung von Besteuerungssubstrat bei einem Wegzug ins Ausland ist stets mit einem hohen Doppelbesteuerungsrisiko behaftet.