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Insolvenzgeldanspruch | Maßgeblicher Arbeitnehmerbegriff
Der insolvenzgeldrechtliche Arbeitnehmerbegriff (vgl. § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III), der im Gesetz nicht definiert wird, ist rein arbeitsrechtlich zu verstehen.
Das BSG hat seine bisherige Rechtsprechung, die für den Insolvenzgeldanspruch von einem speziellen „arbeitsförderungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff“ ausgegangen ist, insoweit aufgegeben. Die arbeitsrechtliche Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs stelle die einzige überzeugende Begründung für die allgemein vertretene These dar, dass es für die Anspruchsberechtigung bezüglich des Insolvenzgelds nicht darauf ankommt, ob es sich bei der geleisteten Tätigkeit um eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§§ 25 ff. SGB III) handelt, so das Gericht. Das hat zur Folge, dass Anspruch auf Insolvenzgeld auch geringfügig Beschäftigte ...