Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 42 vom Seite 3367

Schuldabzug beim Einheitswert Gewerbebetrieb der Trägerunternehmen für vermögenslose Unterstützungskasse

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Der BFH hatte entschieden, die Unterdeckung einer Unterstützungskasse könne bei der Einheitsbewertung des BV (künftig Einheitsbewertung des Gewerbebetriebs genannt) nicht als Betriebsschuld i. S. des § 103 BewG oder analog

S. 3368§ 104 BewG als Rentenverpflichtung abgezogen werden. Diese Rspr. ist im Ergebnis vom BVerfG bestätigt worden. In der Literatur war noch offen, ob ein Schuldabzug auch entfällt, wenn die Unterstützungskasse vollständig vermögenslos ist und daher eine konkrete Inanspruchnahme des Trägerunternehmens droht.

Aus einem Urt. des FG Nürnberg ergibt sich nunmehr, daß auch bei einer vermögenslosen Unterstützungskasse weder ein Schuldabzug (§ 103 BewG) noch ein sonstiger Abzugsposten (§ 98a BewG) möglich ist, soweit Rentenanwartschaften betroffen sind. Dies begründet das FG zutreffenderweise damit, daß zum jeweiligen Bewertungsstichtag noch nicht sicher ist, ob die einzelnen Anwärter später tatsächlich die Voraussetzungen für Rentenzahlungen erfüllen oder ob - etwa wegen einer weiteren Verschlechterung der Vermögenslage des Trägerunternehmens - die Rentenzahlungen vom PSVaG übernommen werden. Die Entscheidung ist ausführlich begründet und gibt eine Antwort auf alle in ...