Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 3 vom Seite 115

Freiberufliche Tätigkeit von Ärzten: Ausstellung von Impfzertifikaten löst keine Gewerblichkeit aus

StB Michael Seifert

Die Höhe der Vergütungen von Ärzten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung ist gesetzlich geregelt (§ 6 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)). Vergütet wird nicht nur die Durchführung einer Corona-Schutzimpfung, sondern u. a. auch die alleinige Erstellung eines digitalen Impfzertifikats (wenn die Impfung z. B. zuvor in einem Impfzentrum verabreicht wurde).