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Vermietungsgeschäfte zwischen Nahestehenden: „Gnädige” Umsatzsteuer
Bei der Einkommensbesteuerung werden, wenn WG steuervorteilhaft an Angehörige zur Nutzung überlassen werden, Gestaltungs- oder Durchführungsmängel gnadenlos mit Nichtanerkennung bestraft. Im USt-Recht geht der Fachsenat des BFH von einem anderen Verständnis aus, wenn zu prüfen ist, ob der die Nutzung Überlassende Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und deshalb berechtigt ist, den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG vorzunehmen. Ein für die Praxis in verunglückten Fällen beachtenswertes hat Gesellschafter einer Familienpersonengesellschaft, die auf ihrem Grundstück ein Gebäude errichteten und es der Gesellschaft überließen, als vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer bezüglich der Baukosten anerkannt, obwohl es Anlaufschwierigkeiten gab: Die Mietzahlungen sind erst später aufgenommen worden, im Anlaufjahr wurde zunächst überhaupt kein Mietzins erhoben, und für das Folgejahr wurde das Nutzungsentgelt erst im Zuge der Jahresabschlußarbeiten als „Gewinnvorab„ eingebucht. Der Steuerberater hatte das FG durch Zeugenaussage davon überzeugt, daß von vornherein eine entgeltliche Nutzungsüberlassung beabsichtigt war. Ist dies der Fa...