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Corona | Erneute Verlängerung verfahrensrechtlicher Hilfsmaßnahmen (BMF)
Das BMF hat eine nochmalige Verlängerung verfahrensrechtlichen Corona-Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird u.a. die Möglichkeit, für bis zum fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen ( :047).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Ergänzend zum : 002 (BStBl I S. 262) gilt im Hinblick auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes:
I. Stundung im vereinfachten Verfahren
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum unter D...