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NWB Nr. 34 vom Seite 2649

Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile

Verfasser: Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Klaus Goutier, Frankfurt am Main

Das Urt. v. - III R 184/90 vollzieht die Rspr. des BVerfG zum Abzug von Betreuungskosten nach, wonach die tatsächlichen Betreuungskosten zu berücksichtigen sein sollen, und folgt damit auch den erheblichen Einwänden in der Literatur gegen die Verwaltungsmeinung.

Inhaltlich wird klargestellt, daß beim Abzug von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender keine zumutbare Belastung i. S. von § 33 Abs. 1 und 3 EStG zu berücksichtigen ist. Nur eine solche Auslegung der Regelung des § 33c EStG betrachtet das Gericht als verfassungskonform.

Neben diesem zwingenden Einschwenken auf die Linie des BVerfG enthält die Entscheidung auch bemerkenswerte Ausführungen zu den Anforderungen, die an die Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen zu stellen sind. Ausgehend vom Grundsatz, daß steuerlich anzuerkennende Vereinbarungen zwischen Angehörigen inhaltlich dem entsprechen müssen, was auch bei Vereinbarungen unter Fremden üblich ist, wird bestätigt, daß dieser Fremdvergleich keineswegs zwingend die Schriftlichkeit der Vereinbarung verlangt. Im Streitfall hat das Gericht vielmehr eine formlos getroffene Vereinbarung mit der betreuenden Mutter der Klägerin akzeptiert. Abgestellt hat es dabe...