Überbrückungshilfe Phase IV
Von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffene Unternehmen haben nun die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022 bis zum zu beantragen.
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. € im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).
Hierbei ist zu beachten, dass diese Überbrückungshilfe fast identisch mit der Überbrückungshilfe III Plus ist. Wesentlicher Unterschied hierbei ist, dass die Restart-Prämie zur Deckung eventueller höherer Personalkosten nicht mehr gewährt wird, jedoch u. a. ein vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss besteht.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen i. H. von 50 % der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 € pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000 €).
Wichtige Informationen sowie die Antragsstellung laufen über eine gemeinsame Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesfinanzministeriums, abrufbar unter https://go.nwb.de/bwa8f.
Die NWB Arbeitshilfe unterstützt bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Vorbereitung der Antragstellung durch folgende Aspekte:
Prüfung der Antragsberechtigung,
Ermittlung des Erstattungssatzes und des EK-Zuschusses,
Zusammenstellung der berücksichtigungsfähigen Kosten,
Ermittlung des maßgeblichen Förderungsbetrags.
Einfach und bequem werden Sie hiermit durch das Zahlenmaterial für die Beantragung der Überbrückungshilfe IV geführt.
Die Arbeitshilfe „Corona-Überbrückungshilfe Phase 4 – Checkliste mit Berechnung“ finden Sie unter NWB UAAAI-02039.
Fundstelle(n):
StuB 3/2022 Seite 3
NWB UAAAI-03024