Besteuerungsrecht Deutschlands
für Abfindungszahlung eines luxemburgischen Arbeitgebers an einen
ehemals in Luxemburg nichtselbständig tätigen Arbeitnehmer
Leitsatz
1. Durch die
KonsVerLUXV vom (BGBl I 2012, 1484)
wurden die Regelungen zu Abfindungen in der Verständigungsvereinbarung
zwischen Luxemburg und Deutschland vom (BStBl I 2011,
853) nicht rechtswirksam in innerstaatliches Recht überführt.
2. Abfindungen anlässlich der
Beendigung eines Dienstverhältnisses sind nicht im Tätigkeitsstaat,
sondern im Ansässigkeitsstaat zu besteuern.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 577 Nr. 10 EFG 2022 S. 313 Nr. 5 EStB 2022 S. 277 Nr. 7 IStR 2022 S. 210 Nr. 6 RAAAI-03012
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