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NWB Nr. 29 vom Seite 2254

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vorbehaltsnießbrauch

Verfasser: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dipl.-Kfm. Bruno Gassner, Esslingen

Beim Vorbehaltsnießbrauch an Gesellschaftsanteilen rechnet die FinVerw die Erträge grds. dem Nießbraucher zu Sie knüpft damit an die Rspr. des BFH

S. 2255zum Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken an Der BFH hat diese Frage für Kapitalvermögen bisher ausdrücklich offengelassen Auch in einem neuen Urt. mußte der BFH zwar nicht grds. entscheiden, ob eine vGA an den Vorbehaltsnießbraucher möglich ist. Er hat jedoch geklärt, daß eine Zurechnung des Vermögensvorteils bei dem Vorbehaltsnießbraucher dann entfällt, wenn Gegenstände des Anlagevermögens zwischen Schwestergesellschaften zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung übertragen werden.

An zwei GmbH (A und B) waren jeweils die gleichen Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt, darunter auch die Eheleute E mit geringen Anteilen. Soweit diese Geschäftsanteile Frau E zustanden, waren sie mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastet. Um die Beteiligung eines Dritten an der A-GmbH vorzubereiten, wurde ein Grundstück von dieser zum Buchwert an die B-GmbH veräußert. Darin lag unstreitig eine vGA von 2,5 Mio DM (§ 8 Abs. 3 KStG), die anteilig auch den Eheleuten E als Mitgesellschaftern beider Gesellschaften zuger...