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Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG - Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Anschluss an die Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer
Wie ist die Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen (Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer)?
Auslegung des Grundsatzes der Meistbegünstigung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().