Arbeitshilfe - Stand: 20.03.2023

Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ermäßigt besteuert werden?

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Kann eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, ermäßigt nach § 34 Abs. 1 EStG besteuert werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
HAAAI-02882