Liposuktionsbehandlung - Nachweis der Zwangsläufigkeit erforderlich?
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Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2018 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, insbesondere im Hinblick auf die QS-RL Liposuktion des G-BA vom , so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAI-02881